Leistung 02 · Ansprüche durchsetzen

Lkw-Kartell, Reifenkartell und zu viel gezahlte Maut.

Viele Speditionen haben über Jahre zu viel bezahlt — beim Fahrzeugkauf, bei den Reifen und bei der Maut. Wir sichten Ihre Unterlagen, schätzen das Volumen und übergeben an die spezialisierte Kanzlei, die den Anspruch durchsetzt.

Drei Themen

Wo Geld liegen geblieben ist.

Thema 1

Lkw-Kartell

Die EU-Kommission hat gegen mehrere führende Lkw-Hersteller Bußgelder wegen jahrelanger Preisabsprachen verhängt. Betroffen sind Fahrzeuge, die im Kartellzeitraum gekauft oder geleast wurden. Käufer können Schadensersatz für den überhöhten Anteil des Preises geltend machen.

Thema 2

Lkw-Reifen-Kartell

Zu möglichen Preisabstimmungen bei Reifenherstellern laufen kartellbehördliche Verfahren. Solange keine Entscheidung vorliegt, gilt: Beschaffungsdaten sichern und Fristen im Blick behalten, damit ein Anspruch später nicht daran scheitert.

Thema 3

Mautrückerstattung

Nach der Rechtsprechung durften bestimmte Kostenanteile nicht in die Mautkalkulation einfließen. Für die betroffenen Zeiträume kommt eine Rückerstattung eines Teils der gezahlten Maut in Betracht — abhängig von Fahrleistung und Fristen.

Wichtig: Ob und in welcher Höhe im Einzelfall Ansprüche bestehen, hängt vom Zeitraum, den Nachweisen und der Verjährung ab. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung übernimmt eine Partnerkanzlei — innt Consulting erbringt keine Rechtsdienstleistung.

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Betroffen?

Diese Punkte sprechen dafür, dass sich eine Prüfung lohnt.

Beim Fahrzeugkauf

  • Sie haben zwischen 1997 und 2011 Lkw ab 6 Tonnen gekauft oder geleast
  • Auch geleaste Fahrzeuge kommen in Betracht
  • Auch verkaufte oder verschrottete Fahrzeuge zählen
  • Auch Gebrauchtkäufe können relevant sein

Bei Reifen und Maut

  • Sie beschaffen regelmäßig Lkw-Reifen in größerem Umfang
  • Sie haben Mautabrechnungen der vergangenen Jahre vorliegen
  • Ihre Fahrzeuge sind überwiegend auf mautpflichtigen Strecken unterwegs
  • Sie haben bisher keine Ansprüche angemeldet

Unterlagen

Was wir für die erste Einschätzung brauchen.

UnterlageWofürStatus
Kauf- und LeasingverträgeNachweis von Erwerb, Zeitpunkt und Preis der Fahrzeuge im Kartellzeitraum.erforderlich
Fahrzeugliste mit FINZuordnung der Fahrzeuge zu Hersteller, Typ und Baujahr.erforderlich
Rechnungen ReifenbeschaffungVolumen und Zeitraum der Reifenkäufe.hilfreich
MautabrechnungenErmittlung der gezahlten Maut je Zeitraum und Fahrzeug.erforderlich
Angaben zum UnternehmenRechtsform, Historie, eventuelle Rechtsnachfolge oder Übernahmen.hilfreich

Fehlt etwas, ist das kein Ausschlussgrund — vieles lässt sich über Hersteller, Leasinggeber oder das Mautsystem nachträglich rekonstruieren.

Ablauf

Von der Aktenkiste zum Anspruch.

1

Erstgespräch

Wir klären in wenigen Minuten, welche der drei Themen für Ihren Betrieb überhaupt relevant sind.

2

Unterlagen sichten

Sie stellen zusammen, was vorhanden ist. Wir ordnen es und sagen Ihnen, was noch fehlt.

3

Volumen schätzen

Grobe Einschätzung der Größenordnung, damit Sie entscheiden können, ob sich der Aufwand lohnt.

4

Übergabe an die Kanzlei

Die rechtliche Bewertung, die Frage der Verjährung und die Durchsetzung übernimmt die spezialisierte Partnerkanzlei.

5

Durchsetzung

Außergerichtlich oder gerichtlich, je nach Fall. Sie werden über jeden Schritt informiert.

Häufige Fragen

Was Betriebe vorher wissen wollen.

Was kostet mich die Prüfung?

Die erste Einschätzung durch innt ist kostenfrei. Wie die anschließende Durchsetzung vergütet wird — Erfolgsbeteiligung, Prozessfinanzierung oder Rechtsschutz — klärt die Kanzlei transparent vor Mandatserteilung mit Ihnen.

Sind meine Ansprüche nicht längst verjährt?

Das ist die wichtigste Einzelfrage und lässt sich nicht pauschal beantworten. Verjährungsfristen können durch behördliche Verfahren gehemmt worden sein. Genau deshalb gehört diese Prüfung in die Hände einer Kanzlei — und deshalb sollte man damit nicht warten.

Ich habe die Lkw nur geleast, nicht gekauft.

Auch Leasingnehmer können betroffen sein, weil sich ein überhöhter Einkaufspreis in den Raten niederschlägt. Ob der Anspruch bei Ihnen oder beim Leasinggeber liegt, hängt vom Vertrag ab und wird mitgeprüft.

Riskiere ich mein Verhältnis zum Hersteller oder Händler?

Das ist eine berechtigte Sorge, gerade bei laufenden Geschäftsbeziehungen. In der Praxis werden Ansprüche dieser Art regelmäßig gebündelt und über die Kanzlei geltend gemacht. Was das konkret für Ihre Beziehungen bedeutet, besprechen wir offen, bevor etwas passiert.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Verfahrensstände und Fristen ändern sich — maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall durch die Partnerkanzlei.

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