Ratgeber
Mautrückerstattung: worauf Speditionen achten müssen
Hintergrund der Mautrückerstattung ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Deutschland bei der Berechnung der LKW-Maut über Jahre hinweg Kostenbestandteile einbezogen hat, die europarechtlich nicht in die Mautberechnung gehören — etwa Kosten der Verkehrspolizei. Das bedeutet: Speditionen und Logistikunternehmen haben die Maut in diesem Zeitraum tendenziell zu hoch bezahlt und können die Differenz zurückfordern.
Für die Praxis zählen vor allem drei Dinge: erstens vollständige Nachweise der tatsächlich gezahlten Maut (Mautabrechnungen, Fahrzeugdaten, gefahrene Strecken), zweitens der genaue Zeitraum, für den ein Fahrzeug/eine Flotte betroffen war, und drittens die Verjährung — zivilrechtliche Ansprüche verjähren in Deutschland grundsätzlich nach der regelmäßigen Verjährungsfrist, die mit Kenntnis des Anspruchs zu laufen beginnt. Wie sich das im konkreten Einzelfall genau berechnet und welche Zeiträume/Beträge tatsächlich durchsetzbar sind, hängt von den individuellen Unterlagen ab.
Genau deshalb prüfen wir jeden Fall zunächst kostenfrei und unverbindlich, bevor überhaupt etwas in Bewegung gesetzt wird — und geben ihn erst danach an unsere spezialisierte Partnerkanzlei weiter, die die eigentliche rechtliche Durchsetzung übernimmt. innt Consulting selbst berät nicht rechtlich und vertritt keine Ansprüche vor Gericht oder Behörden — wir übernehmen die Erstprüfung und die Vermittlung an den richtigen Spezialisten für Ihren Fall.
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